Rechtsprechung
BGH, 11.12.2012 - 5 StR 521/12, (alt: 5 StR 267/11) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66a StGB a.F.
Voraussetzungen des Vorbehalts der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (Erforderlichkeit eines ausreichenden Zeitraums für eine Beobachtung des Verurteilten bis zum "Zweidrittel-Zeitpunkt") - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Anordnung des Vorbehalts der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gegenüber einem Sexualstraftäter bei einem Zeitraum von zwei Monaten zwischen Urteilserlass und dem spätestmögliche Entscheidungstag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Anordnung des Vorbehalts der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gegenüber einem Sexualstraftäter bei einem Zeitraum von zwei Monaten zwischen Urteilserlass und dem spätestmögliche Entscheidungstag
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 200
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.2006 - 3 StR 269/06
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Ausschlussfrist); sinnvolle Vollzugsplanung; …
Auszug aus BGH, 11.12.2012 - 5 StR 521/12
In diesen Fällen darf ein Gericht den Vorbehalt der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht anbringen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06 -, in BGHSt 51, 159, 164).Sie soll sicherstellen, dass über die Anordnung einerseits erst entschieden wird, wenn eine ausreichende Erkenntnisgrundlage für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Verurteilten gegeben ist, andererseits soll aber die Ungewissheit über dessen künftige Lebensplanung nicht ohne zwingenden Grund hinausgeschoben werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 StR 269/06 -, in BGHSt 51, 159, 161).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 11.12.2012 - 5 StR 521/12
Vor diesem Hintergrund und angesichts der aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 - u. a. ( BVerfGE 128, 326-409) zu ziehenden Folgerungen kam die Anordnung des Vorbehalts der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorliegend nicht in Betracht: Der erforderliche Erkenntnisgewinn war bei einem Zeitraum von zwei Monaten zwischen Urteilserlass am 7. Juni 2012 und spätestmöglichem Entscheidungstag am 11. August 2012, auch angesichts der noch nicht einmal begonnenen Sexualtherapie, nicht zu erwarten.". - BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen …
Auszug aus BGH, 11.12.2012 - 5 StR 521/12
Die daneben vom Landgericht verhängte Maßregel der Sicherungsverwahrung hat der Senat auf die unbeschränkte Revision des Angeklagten aufgehoben und die Sache - nach Verwerfung der Revision im Übrigen - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9). - BGH, 07.08.2012 - 1 StR 98/12
Unbegründeter Antrag auf nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung …
Auszug aus BGH, 11.12.2012 - 5 StR 521/12
Die Einhaltung der Frist des § 66a Abs. 2 StGB a. F. stellt auch eine grundsätzlich verbindliche materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung dar (…vgl. BGH, a. a. O., 160; BGH, Urteil vom 7. August 2012 - 1 StR 98/12 - Rdnr. 14).